Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner
Kurz gesagt: Eine allgemeine Kfz-Steuer-Erhöhung zum 1. Januar 2026 gibt es nicht. Die Steuersätze des KraftStG sind unverändert. Trotzdem zahlen viele Halter 2026 mehr als früher — aus drei Gründen.
Die Steuerbefreiung nach § 3d KraftStG gilt nur für E-Autos mit Erstzulassung bis 31.12.2025. Wer sein Elektroauto 2026 neu zulässt, zahlt vom ersten Tag an die (halbierte) Gewichtssteuer — je nach Fahrzeug ca. 30–80 € im Jahr. Bestands-E-Autos bleiben bis längstens Ende 2030 befreit. Details im E-Auto-Ratgeber.
Seit 2021 gilt für Neuzulassungen eine progressive CO₂-Staffel (2,00–4,00 € je g/km über 95 g). Jedes Jahr rutschen mehr Fahrzeuge in diesen Tarif, während alte, günstiger besteuerte Autos vom Markt verschwinden. Für dasselbe Modell kann die Steuer nach EZ 2021+ deutlich höher liegen als nach EZ 2020:
| Beispiel Benziner 1.5 l, 150 g CO₂ | Tarif | Steuer/Jahr |
|---|---|---|
| EZ 2020 | 2 €/g über 95 g + Sockel | 140 € |
| EZ 2022 | Staffel 2,00–2,20 €/g + Sockel | ≈ 147 € |
Seit September 2018 wird der CO₂-Wert nach WLTP gemessen, das realistischere (= höhere) Werte liefert als der alte NEFZ-Zyklus. Gleiche Motoren bekamen dadurch auf dem Papier oft 15–25 % mehr CO₂ — und entsprechend mehr Steuer. Dieser Effekt trifft jeden, der von einem alten auf ein neues Fahrzeug wechselt.
Im Gespräch sind immer wieder: eine stärkere CO₂-Spreizung, ein Bonus-Malus-System nach französischem Vorbild und die Neuregelung der E-Auto-Besteuerung nach 2030. Beschlossen ist davon nichts. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich die Gesetzeslage ändert.
Was Ihr konkretes Auto 2026 kostet, zeigt der Kfz-Steuer-Rechner — nach aktuellem Recht, mit allen drei Tarifgenerationen.
Nein, die Steuersätze bleiben unverändert. Höhere Zahlungen entstehen nur durch den Tarifwechsel bei Neuzulassung (CO₂-Staffel, WLTP) und das Ende der E-Auto-Befreiung für Neuzulassungen ab 2026.
Neu zugelassene ja — die halbierte Gewichtssteuer (meist 30–80 €/Jahr). E-Autos mit EZ bis 31.12.2025 bleiben bis längstens 31.12.2030 befreit.
Nein. Für Ihr Fahrzeug gilt dauerhaft der Tarif zum Zeitpunkt der Erstzulassung — eine rückwirkende Umstellung findet nicht statt.
Wegen der progressiven CO₂-Staffel seit 2021 und der WLTP-Messung, die höhere CO₂-Werte ausweist als der frühere NEFZ-Zyklus.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.