Berechnen Sie die jährliche Kfz-Steuer für Ihren Pkw in Deutschland — kostenlos, sofort und nach dem offiziellen Schema aus Hubraum und CO₂-Ausstoß (§ 8 KraftStG).
Je angefangene 100 cm³: 2,00 € (Benzin) bzw. 9,50 € (Diesel).
Ab 95 g/km gestaffelt 2,00–4,00 € je g/km (Erstzulassung ab 2021).
Hubraum + CO₂, auf volle Euro abgerundet. E-Autos: befreit bis 2030.
Aus einem Hubraum-Anteil (2,00 € je 100 cm³ bei Benzin, 9,50 € bei Diesel) und einem CO₂-Anteil ab 95 g/km nach progressiver Staffel (Erstzulassung ab 2021). Ältere Fahrzeuge werden nach den Regeln ihres Zulassungszeitraums besteuert.
Ja. Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2025 sind bis längstens 31.12.2030 steuerbefreit. Danach zahlen sie eine um 50 % ermäßigte Gewichtssteuer.
Der Hubraum-Anteil ist mit 9,50 € je 100 cm³ deutlich höher als bei Benzinern (2,00 €), weil Dieselkraftstoff niedriger mit Energiesteuer belastet ist.
Einmal jährlich im Voraus zum Jahrestag der Zulassung, automatisch per SEPA-Lastschrift durch das Hauptzollamt.
Ab 500 € Jahressteuer auf Antrag halbjährlich (3 % Aufgeld), ab 1.000 € vierteljährlich (6 % Aufgeld).
Bei betrieblich genutzten Fahrzeugen ja, als Betriebsausgabe. Für Arbeitnehmer ist sie über die Entfernungspauschale abgegolten.
Online über das Zoll-Portal (zoll-portal.de) oder schriftlich per neuem SEPA-Mandat (Formular 032021) an Ihr Hauptzollamt.
Seit 2014 die Zollverwaltung (Hauptzollämter), nicht mehr das Finanzamt. Zentrale Auskunft: 0228 303-26040.
Wohnmobile werden nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert: bei S4/S5 z. B. 16 € je 200 kg, maximal 800 € im Jahr.
Ja, automatisch und taggenau: Zu viel gezahlte Kfz-Steuer wird nach der Abmeldung ohne Antrag erstattet.