Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner
Die Höhe der Kfz-Steuer in Deutschland ergibt sich seit der Reform von 2021 aus zwei Bausteinen: einem Hubraum-Anteil und einem CO₂-Anteil. Maßgeblich ist § 8 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Welche Regeln im Einzelnen gelten, hängt vom Datum der Erstzulassung ab — es gibt drei Zeiträume mit unterschiedlichen Formeln. Alle Werte, die Sie brauchen, stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Hubraum in Feld P.1, Kraftstoffart in Feld P.3, CO₂-Wert in Feld V.7.
Der Hubraum-Anteil beträgt je angefangene 100 cm³: bei Benzinern 2,00 €, bei Dieseln 9,50 €. Beispiel: 1.580 cm³ sind 16 angefangene Einheiten, beim Benziner also 16 × 2,00 € = 32,00 €.
Beim CO₂-Anteil bleibt ein Freibetrag von 95 g/km steuerfrei. Darüber greift eine progressive Staffel — jede Stufe wird mit ihrem eigenen Satz besteuert:
| CO₂-Ausstoß (g/km) | Steuersatz je g/km |
|---|---|
| über 95 bis 115 | 2,00 € |
| über 115 bis 135 | 2,20 € |
| über 135 bis 155 | 2,50 € |
| über 155 bis 175 | 2,90 € |
| über 175 bis 195 | 3,40 € |
| über 195 | 4,00 € |
Benziner, 1.580 cm³, 172 g/km CO₂, Erstzulassung 2021: Hubraum 32,00 € + CO₂-Anteil (20 g × 2,00 € + 20 g × 2,20 € + 20 g × 2,50 € + 17 g × 2,90 €) = 183,30 €. Zusammen 215,30 €, abgerundet auf volle Euro: 215 € pro Jahr.
Für diese Fahrzeuge gilt derselbe Hubraum-Satz (2,00 € bzw. 9,50 € je 100 cm³), aber ein einheitlicher CO₂-Satz von 2,00 € je g/km oberhalb des Freibetrags. Der Freibetrag richtet sich nach dem Zulassungsjahr:
| Erstzulassung | CO₂-Freibetrag |
|---|---|
| 01.07.2009 – 31.12.2011 | 120 g/km |
| 01.01.2012 – 31.12.2013 | 110 g/km |
| 01.01.2014 – 31.12.2020 | 95 g/km |
Beispiel: Diesel mit 1.968 cm³ und 130 g/km, Erstzulassung 2015: Hubraum 20 × 9,50 € = 190 € + CO₂ (130 − 95) × 2,00 € = 70 € → 260 € pro Jahr.
Ältere Pkw werden ausschließlich nach Hubraum und Emissionsklasse (Euro-Norm) besteuert, ohne CO₂-Komponente. Je angefangene 100 cm³ gelten folgende Sätze:
| Emissionsklasse | Benzin je 100 cm³ | Diesel je 100 cm³ |
|---|---|---|
| Euro 3 und besser | 6,75 € | 15,44 € |
| Euro 2 | 7,36 € | 16,05 € |
| Euro 1 | 15,13 € | 27,35 € |
| Euro 0 (übrige) | 25,36 € | 37,58 € |
Details und fertige Beträge nach Hubraum finden Sie in unseren Tabellen für Diesel Euro 5, Euro 4 und Benziner.
Elektroautos sind bis Ende 2030 befreit (Details). Wohnmobile, leichte Nutzfahrzeuge und Anhänger werden nach Gewicht besteuert, Motorräder nur nach Hubraum, Oldtimer mit H-Kennzeichen pauschal. Den exakten Betrag für Ihr Fahrzeug liefert der Kfz-Steuer-Rechner in wenigen Sekunden.
Hubraum (Feld P.1 im Fahrzeugschein), Kraftstoffart (Feld P.3), CO₂-Wert (Feld V.7) und das Datum der Erstzulassung (Feld B).
Ja, der Jahresbetrag wird stets auf den nächsten vollen Euro abgerundet (§ 11 Abs. 5 KraftStG).
Maßgeblich ist der im Fahrzeugschein eingetragene CO₂-Wert. Bei Erstzulassung ab September 2018 ist das in der Regel der WLTP-Wert, davor der NEFZ-Wert.
Für Bestandsfahrzeuge gilt grundsätzlich der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Neue CO₂-Staffeln betreffen nur Neuzulassungen ab dem jeweiligen Stichtag.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.