Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen zahlen unabhängig von Hubraum, CO₂ und Euro-Norm eine Jahrespauschale von 191,73 € — Motorräder nur 46,02 € (§ 9 Abs. 4 KraftStG). Dazu kommen oft günstige Oldtimer-Versicherungstarife und freie Fahrt in alle Umweltzonen, auch ohne Plakette.
Immer dann, wenn die reguläre Steuer über 191,73 € läge. Da 30 Jahre alte Autos (EZ ≤ 1996) nach Hubraum × Euro-Norm besteuert werden, ist das schnell der Fall:
| Fahrzeug (EZ vor 1996) | Reguläre Steuer | Mit H-Kennzeichen | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Benziner 2.0 l, Euro 1 (15,13 €/100 cm³) | 303 € | 191,73 € | +111 € |
| Benziner 2.0 l, Euro 2 (7,36 €/100 cm³) | 148 € | 191,73 € | −44 € (lohnt nicht!) |
| Diesel 2.4 l, Euro 1 (27,35 €/100 cm³) | 657 € | 191,73 € | +465 € |
| Benziner 1.1 l, Euro 2 | 81 € | 191,73 € | −111 € (lohnt nicht!) |
Faustregel: Kleine Benziner mit Euro-2-Nachrüstung fahren ohne H-Kennzeichen billiger, große Motoren und alte Diesel sparen mit der Pauschale massiv. Rechnen Sie die reguläre Steuer mit unserem Rechner nach.
Sammler mit mehreren Oldtimern können ein rotes 07er-Wechselkennzeichen beantragen: eine Pauschale von 191,73 € für alle damit bewegten Fahrzeuge. Einschränkung: nur Fahrten zu Veranstaltungen, Werkstatt-, Probe- und Überführungsfahrten — kein Alltagsbetrieb.
Seit 2017 gibt es das H-Saisonkennzeichen: Oldtimer-Pauschale anteilig für den Saisonzeitraum. Bei Saison April–Oktober zahlen Sie 7/12 × 191,73 € = 112 € — ideal für Schönwetter-Klassiker. Details im Saisonkennzeichen-Ratgeber.
Pauschal 191,73 € pro Jahr für Pkw, LKW und Wohnmobile; Motorräder zahlen 46,02 € (§ 9 Abs. 4 KraftStG).
Nein. Kleine Benziner mit Euro-2-Einstufung zahlen regulär oft weniger als 191,73 €. Vergleichen Sie vorher — besonders unter 1,6 l Hubraum.
Ja, Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind von der Plakettenpflicht befreit und dürfen in alle Umweltzonen.
30 Jahre nach der Erstzulassung — 2026 also Fahrzeuge mit EZ bis 1996. Zusätzlich nötig: Originalzustand und Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.