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Kfz-Steuer Saisonkennzeichen: Anteilig zahlen, richtig sparen

Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner

Das Saisonkennzeichen gilt für einen festen Zeitraum von 2 bis 11 Monaten pro Jahr (z. B. „04–10" = April bis Oktober). Der große Vorteil: Kfz-Steuer und Versicherung fallen nur für die Saisonmonate an — und das jährliche An- und Abmelden entfällt komplett.

So wird die Steuer berechnet

Die Jahressteuer wird durch 12 geteilt und mit der Zahl der Saisonmonate multipliziert (taggenaue Berechnung nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG). Beispiele:

FahrzeugJahressteuerSaisonSteuer mit Saisonkennzeichen
Motorrad 650 cm³47 €03–10 (8 Mon.)≈ 31 €
Cabrio Benziner (EZ 2015, 140 g)129 €04–10 (7 Mon.)≈ 75 €
Wohnmobil 3,5 t S4288 €04–10 (7 Mon.)≈ 168 €
Oldtimer mit H-Saisonkennzeichen191,73 €05–09 (5 Mon.)≈ 80 €

Was Sie beachten müssen

Saison vs. Abmelden: Was lohnt wann?

Wer sein Fahrzeug ohnehin nur im Sommer nutzt, fährt mit Saisonkennzeichen fast immer besser: Zweimal Ummelden kostet je ~30 € Gebühren plus Zeit — die Ersparnis gegenüber der Saison ist minimal, und eine Standzeit auf öffentlichen Straßen ist beim abgemeldeten Fahrzeug ebenfalls verboten. Nur bei mehrjährigen Pausen (Restaurierung, Auslandsaufenthalt) ist die Abmeldung mit Steuererstattung sinnvoller.

Häufige Fragen

Wie viel Steuer spare ich mit dem Saisonkennzeichen?

Sie zahlen nur die Saisonmonate: Bei 7 Monaten Saison also 7/12 der Jahressteuer — rund 42 % Ersparnis.

Welche Zeiträume sind beim Saisonkennzeichen möglich?

Frei wählbar von 2 bis 11 vollen Monaten, z. B. 04–10. Der Zeitraum ist auf dem Kennzeichen geprägt und gilt jedes Jahr gleich.

Darf das Auto außerhalb der Saison draußen stehen?

Nicht im öffentlichen Raum — nur auf Privatgrundstück oder in der Garage. Verstöße kosten Bußgeld.

Gibt es das Saisonkennzeichen für Oldtimer?

Ja, als H-Saisonkennzeichen seit 2017: Die Pauschale von 191,73 € wird anteilig auf die Saisonmonate reduziert.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.

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