Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner
Das Saisonkennzeichen gilt für einen festen Zeitraum von 2 bis 11 Monaten pro Jahr (z. B. „04–10" = April bis Oktober). Der große Vorteil: Kfz-Steuer und Versicherung fallen nur für die Saisonmonate an — und das jährliche An- und Abmelden entfällt komplett.
Die Jahressteuer wird durch 12 geteilt und mit der Zahl der Saisonmonate multipliziert (taggenaue Berechnung nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG). Beispiele:
| Fahrzeug | Jahressteuer | Saison | Steuer mit Saisonkennzeichen |
|---|---|---|---|
| Motorrad 650 cm³ | 47 € | 03–10 (8 Mon.) | ≈ 31 € |
| Cabrio Benziner (EZ 2015, 140 g) | 129 € | 04–10 (7 Mon.) | ≈ 75 € |
| Wohnmobil 3,5 t S4 | 288 € | 04–10 (7 Mon.) | ≈ 168 € |
| Oldtimer mit H-Saisonkennzeichen | 191,73 € | 05–09 (5 Mon.) | ≈ 80 € |
Wer sein Fahrzeug ohnehin nur im Sommer nutzt, fährt mit Saisonkennzeichen fast immer besser: Zweimal Ummelden kostet je ~30 € Gebühren plus Zeit — die Ersparnis gegenüber der Saison ist minimal, und eine Standzeit auf öffentlichen Straßen ist beim abgemeldeten Fahrzeug ebenfalls verboten. Nur bei mehrjährigen Pausen (Restaurierung, Auslandsaufenthalt) ist die Abmeldung mit Steuererstattung sinnvoller.
Sie zahlen nur die Saisonmonate: Bei 7 Monaten Saison also 7/12 der Jahressteuer — rund 42 % Ersparnis.
Frei wählbar von 2 bis 11 vollen Monaten, z. B. 04–10. Der Zeitraum ist auf dem Kennzeichen geprägt und gilt jedes Jahr gleich.
Nicht im öffentlichen Raum — nur auf Privatgrundstück oder in der Garage. Verstöße kosten Bußgeld.
Ja, als H-Saisonkennzeichen seit 2017: Die Pauschale von 191,73 € wird anteilig auf die Saisonmonate reduziert.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.