Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner
Die Kfz-Steuer wird in Deutschland ausschließlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Ohne gültiges Lastschriftmandat lässt sich ein Fahrzeug nicht zulassen (§ 13 KraftStG). Das zuständige Formular der Zollverwaltung trägt die Nummer 032021 („SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer").
Das Formular ist eine Seite lang. So füllen Sie es korrekt aus:
Herunterladen können Sie das Formular im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (formulare-bfinv.de, Suche nach „032021") oder über zoll.de.
Bei der Zulassung: direkt am Schalter der Zulassungsstelle. Später: per Post an Ihr zuständiges Hauptzollamt oder digital über das Zoll-Portal (zoll-portal.de) — dort geht die Änderung der Bankverbindung auch komplett ohne Papierformular.
Ein Mandat gilt, bis Sie es widerrufen oder durch ein neues ersetzen. Beim Fahrzeugverkauf erlischt es automatisch mit der Umschreibung — der Käufer braucht ein eigenes Mandat. Widerruf ohne neues Mandat ist bei laufender Steuerpflicht nicht sinnvoll: Der Zoll fordert dann sofort ein neues an, sonst drohen Säumniszuschläge und im Extremfall die Betriebsuntersagung.
Formular 032021 gibt es im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (formulare-bfinv.de), auf zoll.de sowie bei jeder Zulassungsstelle.
Ja. Seit 2018 ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren Zulassungsvoraussetzung (§ 13 Abs. 1 KraftStG). Barzahlung oder Überweisung sind nur in begründeten Härtefällen möglich.
Ja. Im Formular gibt es ein Feld für einen abweichenden Kontoinhaber — dieser muss das Mandat unterschreiben.
Ja, wenn alle Kennzeichen desselben Halters darauf angegeben sind. Bei einem neuen Fahrzeug wird bei der Zulassung in der Regel ein neues Mandat erteilt.
Es entstehen Säumniszuschläge (1 % je angefangenen Monat) plus Bankkosten. Bei dauerhafter Nichtzahlung kann das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb gesetzt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.