Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner
Neues Konto, neue Bank, Kontowechsel-Service — sobald sich Ihre IBAN ändert, müssen Sie das dem Zoll mitteilen, sonst platzt die nächste Kfz-Steuer-Lastschrift und es fallen Rücklastschriftkosten plus Säumniszuschläge an. Die Änderung selbst ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten.
Die Änderung wird in der Regel innerhalb weniger Werktage wirksam. Im Portal sehen Sie zusätzlich Ihre Steuerbescheide und den nächsten Abbuchungstermin.
Wer das Portal nicht nutzen möchte, füllt ein neues SEPA-Lastschriftmandat (Formular 032021) mit der neuen IBAN aus, unterschreibt es und schickt es an das zuständige Hauptzollamt. Das neue Mandat ersetzt automatisch das alte — ein separater Widerruf ist nicht erforderlich.
Konnte der Zoll nicht abbuchen, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung mit Bankverbindung zur Überweisung. Es fallen Säumniszuschläge von 1 % des rückständigen Betrags je angefangenen Monat an, dazu meist Bankgebühren. Reagieren Sie nicht, kann das Hauptzollamt die Zulassungsbehörde einschalten und das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb setzen lassen. Kümmern Sie sich daher sofort um ein gültiges Mandat.
Online über das Zoll-Portal meist wenige Werktage. Per Post eingereichte Formulare brauchen entsprechend länger — planen Sie zwei Wochen vor dem Fälligkeitstermin ein.
Nein. Aus Sicherheitsgründen verlangt der Zoll ein unterschriebenes Mandat oder die authentifizierte Änderung im Zoll-Portal. Die Zentrale Auskunft (0228 303-26040) beantwortet aber Fragen dazu.
Nein. Ein neues SEPA-Mandat ersetzt das bisherige automatisch.
Nichts — weder im Portal noch per Formular fallen Gebühren an.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.