Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner
Seit dem 1. Juli 2014 ist nicht mehr das Finanzamt, sondern die Zollverwaltung für die Kfz-Steuer zuständig. Konkret bearbeitet eines von bundesweit über 40 Hauptzollämtern (HZA) Ihren Fall — je nach Wohnsitz bzw. Firmensitz. Alle Bescheide, Mandate und Anträge (Befreiung, Ermäßigung, Ratenzahlung) laufen über diese Ämter.
Für allgemeine Fragen zur Kfz-Steuer gibt es die Zentrale Auskunft des Zolls:
Fahrzeugbezogene Anliegen (Bescheid, Mandat, Erstattung) bearbeitet dagegen nur Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt — halten Sie Kennzeichen und ggf. das Aktenzeichen des Steuerbescheids bereit.
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz. Die offizielle Dienststellensuche auf zoll.de zeigt nach Eingabe der Postleitzahl das richtige Amt samt Adresse und Öffnungszeiten. Zur Orientierung die HZA-Standorte nach Bundesland:
| Bundesland | Hauptzollämter (Standorte) |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Heilbronn, Karlsruhe, Lörrach, Stuttgart, Ulm |
| Bayern | Augsburg, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Schweinfurt |
| Berlin / Brandenburg | Berlin, Frankfurt (Oder), Potsdam |
| Bremen / Niedersachsen | Bremen, Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Osnabrück |
| Hamburg / Schleswig-Holstein | Hamburg, Itzehoe, Kiel |
| Hessen | Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Stralsund |
| Nordrhein-Westfalen | Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Köln, Krefeld, Münster |
| Rheinland-Pfalz / Saarland | Koblenz, Saarbrücken |
| Sachsen | Dresden, Erfurt (für Thüringen), Magdeburg (für Sachsen-Anhalt) |
Ohne Gewähr — maßgeblich ist die Dienststellensuche des Zolls.
Über das Bürger- und Geschäftskundenportal (zoll-portal.de) erledigen Sie ohne Behördengang: Steuerbescheide einsehen, Bankverbindung ändern, SEPA-Mandate verwalten, Vergünstigungen beantragen und den Stand Ihrer Anträge verfolgen. Die Anmeldung funktioniert mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis.
Zulassung, Ummeldung, Kennzeichen und HU-Termine bleiben Sache der Zulassungsstelle Ihres Landkreises. Auch die Einkommensteuer (z. B. Absetzen der Kfz-Steuer) gehört weiter zum Finanzamt.
Die Zentrale Auskunft des Zolls für Privatpersonen: 0228 303-26040. Für fahrzeugbezogene Anliegen wenden Sie sich an Ihr örtliches Hauptzollamt.
Nein. Seit dem 01.07.2014 liegt die Verwaltung vollständig bei der Zollverwaltung (Hauptzollämter).
Über die Dienststellensuche auf zoll.de: Postleitzahl eingeben, das zuständige HZA mit Adresse und Öffnungszeiten wird angezeigt.
Nein, die Kfz-Steuer wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Nur in Ausnahmefällen (z. B. Rückstände) sind Überweisungen nach Aufforderung möglich.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.