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Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung & 50 % Ermäßigung

Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner

Menschen mit Schwerbehinderung können nach § 3a KraftStG von der Kfz-Steuer vollständig befreit werden oder eine Ermäßigung von 50 % erhalten. Entscheidend sind die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis — und dass das Fahrzeug auf die schwerbehinderte Person selbst zugelassen ist.

Wer bekommt was? Die Merkzeichen im Überblick

MerkzeichenBedeutungVergünstigung
HHilflos100 % Befreiung
BlBlind100 % Befreiung
aGAußergewöhnlich gehbehindert100 % Befreiung
GGehbehindert50 % Ermäßigung*
GlGehörlos50 % Ermäßigung*

* Nur wenn Sie auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV verzichten — Sie müssen sich also entscheiden: Wertmarke fürs Beiblatt oder halbe Kfz-Steuer. Beides zusammen geht nicht.

Voraussetzungen im Detail

So beantragen Sie die Befreiung

Zuständig ist Ihr Hauptzollamt. Der Antrag läuft über das Formular 3809 („Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte") — erhältlich auf zoll.de oder direkt online über das Zoll-Portal. Beizufügen sind Schwerbehindertenausweis und Beiblatt (bei Merkzeichen G/Gl: Beiblatt ohne gültige Wertmarke). Viele Zulassungsstellen nehmen den Antrag auch gleich bei der Zulassung mit auf.

Die Befreiung wirkt ab dem Tag, an dem die Voraussetzungen vorliegen — bei rückwirkender Feststellung der Behinderung kann die Steuer auch rückwirkend erstattet werden.

Rechenbeispiel: Was bringt die 50-%-Ermäßigung?

Ein Benziner (EZ 2018, 1.395 cm³, 130 g CO₂/km) zahlt normal 48 € Sockel + 20 € CO₂-Anteil = 68 € im Jahr. Mit Merkzeichen G und Verzicht auf die Wertmarke: 34 €. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie oft Sie Bus und Bahn nutzen würden — die Wertmarke kostet je nach Fall 46–91 € pro Jahr, die Beförderung selbst wäre gratis.

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Häufige Fragen

Welche Merkzeichen befreien komplett von der Kfz-Steuer?

H (hilflos), Bl (blind) und aG (außergewöhnlich gehbehindert) — sie bringen 100 % Befreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG.

Kann ich 50 % Ermäßigung und Freifahrt im ÖPNV kombinieren?

Nein. Bei Merkzeichen G/Gl müssen Sie wählen: entweder Wertmarke für den ÖPNV oder 50 % Kfz-Steuer-Ermäßigung.

Darf der Ehepartner das befreite Auto fahren?

Nur für Fahrten, die der Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten Person dienen (z. B. Einkäufe für sie, Fahrten mit ihr). Reine Privatfahrten anderer Personen sind nicht erlaubt.

Wo stelle ich den Antrag?

Beim zuständigen Hauptzollamt mit Formular 3809 — per Post, über das Zoll-Portal oder oft direkt bei der Zulassungsstelle.

Gilt die Befreiung auch für ein Wohnmobil oder Motorrad?

Ja, die Vergünstigung ist nicht auf Pkw beschränkt — aber immer nur für ein auf die Person zugelassenes Fahrzeug gleichzeitig.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.

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