Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner
Die Kfz-Steuer wird für 12 Monate im Voraus abgebucht. Melden Sie das Fahrzeug vorher ab oder wird es umgeschrieben, bekommen Sie den Rest automatisch zurück — taggenau und ohne Antrag. Die Steuerpflicht endet mit dem Tag der Abmeldung (§ 5 KraftStG).
Erstattet wird die Steuer für die Zeit vom Tag nach der Abmeldung bis zum Ende des bezahlten Zeitraums. Beispiel: Jahressteuer 240 €, abgebucht am 1. März, Abmeldung am 31. August. Genutzt wurden 184 Tage, bezahlt 365 → Erstattung ≈ 240 € × 181/365 = 119 €.
| Situation | Erstattung? |
|---|---|
| Außerbetriebsetzung (Abmeldung) | Ja, automatisch taggenau |
| Verkauf mit Umschreibung | Ja, automatisch ab Umschreibetag |
| Saisonkennzeichen außerhalb der Saison | Keine Erstattung nötig — Steuer wird von vornherein nur anteilig erhoben |
| Diebstahl (mit Anzeige + Abmeldung) | Ja, ab Abmeldetag |
| Fahrzeug steht nur ungenutzt (angemeldet) | Nein — Steuer läuft weiter |
In der Regel 2–4 Wochen nach der Abmeldung: Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung elektronisch ans Hauptzollamt, das einen Änderungs-/Endebescheid erstellt und den Betrag auf das im SEPA-Mandat hinterlegte Konto überweist. Bei Kontowechsel kurz vor der Abmeldung unbedingt die neue Bankverbindung melden, sonst verzögert sich die Auszahlung.
Wird eine Steuervergünstigung rückwirkend anerkannt — etwa die Schwerbehinderten-Befreiung nach verspäteter Ausweis-Feststellung —, erstattet das Hauptzollamt die Steuer für den gesamten rückwirkenden Zeitraum. Hier ist ausnahmsweise ein Antrag nötig.
Nein. Nach Abmeldung oder Umschreibung erstattet das Hauptzollamt automatisch taggenau auf das hinterlegte SEPA-Konto.
Üblich sind 2–4 Wochen. Nach 6 Wochen ohne Geldeingang beim zuständigen Hauptzollamt nachfragen.
Nein. Solange das Fahrzeug zugelassen ist, läuft die Steuer — nur die Außerbetriebsetzung stoppt sie.
Auf das Konto aus dem SEPA-Lastschriftmandat. Bei Kontowechsel die neue Bankverbindung rechtzeitig über das Zoll-Portal melden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.