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Kfz-Steuer-Erstattung: Nach Abmeldung Geld zurück

Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner

Die Kfz-Steuer wird für 12 Monate im Voraus abgebucht. Melden Sie das Fahrzeug vorher ab oder wird es umgeschrieben, bekommen Sie den Rest automatisch zurück — taggenau und ohne Antrag. Die Steuerpflicht endet mit dem Tag der Abmeldung (§ 5 KraftStG).

So wird die Erstattung berechnet

Erstattet wird die Steuer für die Zeit vom Tag nach der Abmeldung bis zum Ende des bezahlten Zeitraums. Beispiel: Jahressteuer 240 €, abgebucht am 1. März, Abmeldung am 31. August. Genutzt wurden 184 Tage, bezahlt 365 → Erstattung ≈ 240 € × 181/365 = 119 €.

SituationErstattung?
Außerbetriebsetzung (Abmeldung)Ja, automatisch taggenau
Verkauf mit UmschreibungJa, automatisch ab Umschreibetag
Saisonkennzeichen außerhalb der SaisonKeine Erstattung nötig — Steuer wird von vornherein nur anteilig erhoben
Diebstahl (mit Anzeige + Abmeldung)Ja, ab Abmeldetag
Fahrzeug steht nur ungenutzt (angemeldet)Nein — Steuer läuft weiter

Wie lange dauert die Erstattung?

In der Regel 2–4 Wochen nach der Abmeldung: Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung elektronisch ans Hauptzollamt, das einen Änderungs-/Endebescheid erstellt und den Betrag auf das im SEPA-Mandat hinterlegte Konto überweist. Bei Kontowechsel kurz vor der Abmeldung unbedingt die neue Bankverbindung melden, sonst verzögert sich die Auszahlung.

Erstattung bleibt aus — was tun?

Sonderfall: rückwirkende Befreiung

Wird eine Steuervergünstigung rückwirkend anerkannt — etwa die Schwerbehinderten-Befreiung nach verspäteter Ausweis-Feststellung —, erstattet das Hauptzollamt die Steuer für den gesamten rückwirkenden Zeitraum. Hier ist ausnahmsweise ein Antrag nötig.

Häufige Fragen

Muss ich die Kfz-Steuer-Erstattung beantragen?

Nein. Nach Abmeldung oder Umschreibung erstattet das Hauptzollamt automatisch taggenau auf das hinterlegte SEPA-Konto.

Wie lange dauert die Erstattung nach der Abmeldung?

Üblich sind 2–4 Wochen. Nach 6 Wochen ohne Geldeingang beim zuständigen Hauptzollamt nachfragen.

Bekomme ich Steuer zurück, wenn das Auto nur ungenutzt steht?

Nein. Solange das Fahrzeug zugelassen ist, läuft die Steuer — nur die Außerbetriebsetzung stoppt sie.

Auf welches Konto wird erstattet?

Auf das Konto aus dem SEPA-Lastschriftmandat. Bei Kontowechsel die neue Bankverbindung rechtzeitig über das Zoll-Portal melden.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.

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