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Kfz-Steuer Traktor 2026: Grünes Kennzeichen & Befreiung

Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner

Traktoren und andere Zugmaschinen sind von der Kfz-Steuer befreit, solange sie ausschließlich land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (§ 3 Nr. 7 KraftStG). Sichtbares Zeichen der Befreiung ist das grüne Kennzeichen.

Wer bekommt die Befreiung?

Der Antrag läuft über das Hauptzollamt (Formular 3813); das grüne Kennzeichen gibt die Zulassungsstelle nach Bewilligung aus.

Achtung: Wann die Befreiung entfällt

Die Befreiung ist streng zweckgebunden. Sie entfällt, sobald der Traktor gewerblich außerhalb der Landwirtschaft eingesetzt wird — z. B. für Winterdienst im Auftrag der Gemeinde, Baustellenarbeiten oder gewerbliche Holztransporte. Wer erwischt wird, zahlt die Steuer nach und riskiert ein Steuerstrafverfahren.

Hobby-Traktor ohne Landwirtschaft: Was kostet er?

Wer einen Schlepper privat nutzt (Oldtimer-Hobby, Grundstückspflege ohne Betrieb), bekommt kein grünes Kennzeichen. Zugmaschinen werden dann nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert wie LKW:

Traktor (zGG)Steuer/Jahr (ca.)
2.000 kg≈ 112 €
3.500 kg≈ 172 €
5.000 kg≈ 236 €
7.500 kg≈ 336 €

Für Schlepper ab 30 Jahren ist oft das H-Kennzeichen mit Pauschale 191,73 € die beste Lösung — gerade bei schweren Modellen.

Grünes Kennzeichen ≠ steuerfrei versichert

Die Befreiung betrifft nur die Kfz-Steuer. Versicherungspflicht und HU gelten weiterhin; Zugmaschinen bis 40 km/h brauchen keine HU-Plakette am Kennzeichen, aber die Untersuchung selbst bleibt Pflicht (Ausnahmen für lof-Zugmaschinen bis 40 km/h).

Häufige Fragen

Ist jeder Traktor steuerfrei?

Nein — nur bei ausschließlich land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung (§ 3 Nr. 7 KraftStG). Privat oder gewerblich genutzte Schlepper zahlen Gewichtssteuer.

Wie beantrage ich das grüne Kennzeichen?

Steuerbefreiung beim Hauptzollamt beantragen (Formular 3813), danach stellt die Zulassungsstelle das grüne Kennzeichen aus.

Darf ich mit grünem Kennzeichen Winterdienst fahren?

Nur innerhalb land-/forstwirtschaftlicher Betriebe. Gewerblicher Winterdienst für Dritte oder Kommunen führt zum Verlust der Befreiung und zur Nachversteuerung.

Was kostet ein Oldtimer-Traktor an Steuer?

Mit H-Kennzeichen pauschal 191,73 €/Jahr. Ohne H-Kennzeichen und ohne Landwirtschaft: Gewichtssteuer, z. B. rund 172 € bei 3,5 t.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.

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