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Kfz-Steuer-Befreiung 2026: Wer keine Steuer zahlen muss

Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner

Nicht jedes Fahrzeug kostet Kfz-Steuer. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz kennt in den §§ 3 bis 3d eine ganze Reihe von Befreiungen und Ermäßigungen — von Elektroautos über Landmaschinen bis zu Einsatzfahrzeugen. Hier der komplette Überblick für 2026.

Die wichtigsten Befreiungen auf einen Blick

Fahrzeug / FallVergünstigungRechtsgrundlage
Elektroauto (EZ bis 31.12.2025)Befreit bis max. 31.12.2030§ 3d KraftStG
Schwerbehinderung H / Bl / aG100 % Befreiung§ 3a KraftStG
Schwerbehinderung G / Gl50 % Ermäßigung§ 3a KraftStG
Land- & forstwirtschaftliche ZugmaschinenBefreit (grünes Kennzeichen)§ 3 Nr. 7 KraftStG
Krankenwagen, Feuerwehr, KatastrophenschutzBefreit§ 3 Nr. 5, 5a KraftStG
Linienbusse (ÖPNV)Befreit§ 3 Nr. 6 KraftStG
Leichtkrafträder bis 125 cm³ / 11 kWNicht steuerpflichtig§ 3 Nr. 11 KraftStG
Oldtimer mit H-KennzeichenPauschale 191,73 € statt regulärer Steuer§ 9 Abs. 4 KraftStG

E-Autos: die bekannteste Befreiung

Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2025 sind nach § 3d KraftStG von der Steuer befreit — längstens bis zum 31.12.2030. Danach zahlen sie nur die Hälfte der gewichtsbezogenen Steuer. Hybride sind nicht befreit, profitieren aber vom CO₂-basierten Tarif. Details im E-Auto-Ratgeber.

Landwirtschaft: das grüne Kennzeichen

Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und Anhänger, die ausschließlich land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, fahren steuerfrei mit grünem Kennzeichen. Die Befreiung entfällt sofort, wenn das Fahrzeug gewerblich (z. B. im Bau) eingesetzt wird — mehr im Traktor-Ratgeber.

Weitere Sonderfälle

Befreiung beantragen — oder kommt sie automatisch?

Die E-Auto-Befreiung erkennt das Hauptzollamt automatisch anhand der Zulassungsdaten. Schwerbehinderten-Vergünstigungen und das grüne Kennzeichen müssen dagegen beantragt werden — beim Hauptzollamt bzw. über das Zoll-Portal. Prüfen Sie zuerst mit dem Rechner, wie viel Steuer Sie ohne Befreiung zahlen würden.

Häufige Fragen

Sind E-Autos 2026 noch steuerbefreit?

Ja — alle reinen E-Autos mit Erstzulassung bis 31.12.2025 bleiben bis längstens 31.12.2030 befreit. Neu zugelassene E-Autos ab 2026 zahlen die halbierte Gewichtssteuer.

Muss ich die Befreiung für mein E-Auto beantragen?

Nein, sie wird automatisch gewährt. Sie erhalten vom Hauptzollamt einen Bescheid über die Befreiung.

Sind Motorräder bis 125 cm³ wirklich steuerfrei?

Ja, Leichtkrafträder mit maximal 125 cm³ und 11 kW sind nach § 3 Nr. 11 KraftStG nicht steuerpflichtig.

Ist ein Wohnmobil je befreit?

Nicht generell — Wohnmobile zahlen nach Gewicht und Schadstoffklasse. Befreiung ist nur über Sonderfälle möglich (z. B. Schwerbehinderung, H-Kennzeichen ab 30 Jahren).

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.

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