Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner
Nicht jedes Fahrzeug kostet Kfz-Steuer. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz kennt in den §§ 3 bis 3d eine ganze Reihe von Befreiungen und Ermäßigungen — von Elektroautos über Landmaschinen bis zu Einsatzfahrzeugen. Hier der komplette Überblick für 2026.
| Fahrzeug / Fall | Vergünstigung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Elektroauto (EZ bis 31.12.2025) | Befreit bis max. 31.12.2030 | § 3d KraftStG |
| Schwerbehinderung H / Bl / aG | 100 % Befreiung | § 3a KraftStG |
| Schwerbehinderung G / Gl | 50 % Ermäßigung | § 3a KraftStG |
| Land- & forstwirtschaftliche Zugmaschinen | Befreit (grünes Kennzeichen) | § 3 Nr. 7 KraftStG |
| Krankenwagen, Feuerwehr, Katastrophenschutz | Befreit | § 3 Nr. 5, 5a KraftStG |
| Linienbusse (ÖPNV) | Befreit | § 3 Nr. 6 KraftStG |
| Leichtkrafträder bis 125 cm³ / 11 kW | Nicht steuerpflichtig | § 3 Nr. 11 KraftStG |
| Oldtimer mit H-Kennzeichen | Pauschale 191,73 € statt regulärer Steuer | § 9 Abs. 4 KraftStG |
Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2025 sind nach § 3d KraftStG von der Steuer befreit — längstens bis zum 31.12.2030. Danach zahlen sie nur die Hälfte der gewichtsbezogenen Steuer. Hybride sind nicht befreit, profitieren aber vom CO₂-basierten Tarif. Details im E-Auto-Ratgeber.
Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und Anhänger, die ausschließlich land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, fahren steuerfrei mit grünem Kennzeichen. Die Befreiung entfällt sofort, wenn das Fahrzeug gewerblich (z. B. im Bau) eingesetzt wird — mehr im Traktor-Ratgeber.
Die E-Auto-Befreiung erkennt das Hauptzollamt automatisch anhand der Zulassungsdaten. Schwerbehinderten-Vergünstigungen und das grüne Kennzeichen müssen dagegen beantragt werden — beim Hauptzollamt bzw. über das Zoll-Portal. Prüfen Sie zuerst mit dem Rechner, wie viel Steuer Sie ohne Befreiung zahlen würden.
Ja — alle reinen E-Autos mit Erstzulassung bis 31.12.2025 bleiben bis längstens 31.12.2030 befreit. Neu zugelassene E-Autos ab 2026 zahlen die halbierte Gewichtssteuer.
Nein, sie wird automatisch gewährt. Sie erhalten vom Hauptzollamt einen Bescheid über die Befreiung.
Ja, Leichtkrafträder mit maximal 125 cm³ und 11 kW sind nach § 3 Nr. 11 KraftStG nicht steuerpflichtig.
Nicht generell — Wohnmobile zahlen nach Gewicht und Schadstoffklasse. Befreiung ist nur über Sonderfälle möglich (z. B. Schwerbehinderung, H-Kennzeichen ab 30 Jahren).
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.